Paradigmenwechsel: Abschied vom klassischen Pfarrmodell
Die Kantonalkirche Schaffhausen unterliegt auch nach mehr als 500 Jahren Reformation einem stetigen Wandel. Der aktuelle gesellschaftliche Wandel macht sich durch sinkende Mitgliederzahlen, vor allem im städtischen Bereich, und einer zunehmend erschwerten Stellenbesetzung mit qualifizierten Fachkräften, vor allem auf der Pfarramtsebene, bemerkbar. Die Zukunft der Kirche erfordert neu eine konsequente und flexible Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, Fachpersonen und Freiwilligen.
Entlastung durch multiprofessionelles Team
Pfarrpersonen konzentrieren sich künftig auf ihre grundlegenden theologischen Aufgaben
und ihren Kernauftrag: Die verständliche Erschliessung und Deutung der Lebenswirklichkeit
aus dem Geist des Evangeliums in den grundlegenden klassischen Handlungsfeldern
Verkündigung, Seelsorge, Kasualien und Bildungsarbeit.
Aufgrund dieses Kernauftrags sind sie die theologischen Repräsentant:innen der Kirchgemeinde
und bestimmen mit ihrer Fachkompetenz und theologischen Existenz entsprechende
Entscheidungen in der Kirchgemeinde wesentlich mit.
Der im Konzept «Kirche für morgen» weiterentwickelte Dienst von Pfarrer:innen mit der
Konzentration auf ihren theologischen Kernauftrag erfolgt im Kontext eines multiprofessionellen
Modells, in dem Aufgaben, Verantwortung und Repräsentation auf mehrere
Berufsgruppen verteilt werden.
Zur Sicherstellung dieses theologischen Kernauftrags hat jede Kirchgemeinde Anspruch
auf einen und Verpflichtung zu einem sog. «Basispfarrdienst» (= Pfarrstellen-Mindestumfang).
Dessen Aufgaben umfassen in Abhängigkeit vom jeweiligen Stellenumfang die oben
genannten Handlungsfelder sowie im Blick auf die multiprofessionellen Teams theologische
Begleitung und Beratung der anderen Dienste. Des Weiteren leisten Pfarrpersonen
Vernetzungsarbeit, fördern Freiwillige und Partizipation und gestalten den Wandel der
Kirche aktiv mit.
Der Basispfarrdienst führt zu mehr kirchgemeindeübergreifender Zusammenarbeit
Beim «Mischpult», das jede Kirchgemeinde selbst «bedienen» kann, ist kantonalkirchlich vorgegeben, dass jede Kirchgemeinde die Pflicht zu und das Recht auf einen theologischen Sockel in Form eines sog. «Basispfarrdienstes» hat. Dies umfasst ca. 25% Selbstverständlich steht es jeder Kirchgemeinde frei, den Umfang ihrer Pfarrstelle bis zu ihrem möglichen Maximum zu erweitern.
Die fünf neu definierten Berufsgruppen sehen Sie im Detail in der Broschüre: » Broschüre «Kirche für morgen»
Melden Sie Ihre Gedanken, Fragen, Bemerkungen, Rückmeldungen gerne online über folgenden internen Link: » Diskussionsforum
Entlastung durch multiprofessionelles Team
Pfarrpersonen konzentrieren sich künftig auf ihre grundlegenden theologischen Aufgaben
und ihren Kernauftrag: Die verständliche Erschliessung und Deutung der Lebenswirklichkeit
aus dem Geist des Evangeliums in den grundlegenden klassischen Handlungsfeldern
Verkündigung, Seelsorge, Kasualien und Bildungsarbeit.
Aufgrund dieses Kernauftrags sind sie die theologischen Repräsentant:innen der Kirchgemeinde
und bestimmen mit ihrer Fachkompetenz und theologischen Existenz entsprechende
Entscheidungen in der Kirchgemeinde wesentlich mit.
Der im Konzept «Kirche für morgen» weiterentwickelte Dienst von Pfarrer:innen mit der
Konzentration auf ihren theologischen Kernauftrag erfolgt im Kontext eines multiprofessionellen
Modells, in dem Aufgaben, Verantwortung und Repräsentation auf mehrere
Berufsgruppen verteilt werden.
Zur Sicherstellung dieses theologischen Kernauftrags hat jede Kirchgemeinde Anspruch
auf einen und Verpflichtung zu einem sog. «Basispfarrdienst» (= Pfarrstellen-Mindestumfang).
Dessen Aufgaben umfassen in Abhängigkeit vom jeweiligen Stellenumfang die oben
genannten Handlungsfelder sowie im Blick auf die multiprofessionellen Teams theologische
Begleitung und Beratung der anderen Dienste. Des Weiteren leisten Pfarrpersonen
Vernetzungsarbeit, fördern Freiwillige und Partizipation und gestalten den Wandel der
Kirche aktiv mit.
Der Basispfarrdienst führt zu mehr kirchgemeindeübergreifender Zusammenarbeit
Beim «Mischpult», das jede Kirchgemeinde selbst «bedienen» kann, ist kantonalkirchlich vorgegeben, dass jede Kirchgemeinde die Pflicht zu und das Recht auf einen theologischen Sockel in Form eines sog. «Basispfarrdienstes» hat. Dies umfasst ca. 25% Selbstverständlich steht es jeder Kirchgemeinde frei, den Umfang ihrer Pfarrstelle bis zu ihrem möglichen Maximum zu erweitern.
Die fünf neu definierten Berufsgruppen sehen Sie im Detail in der Broschüre: » Broschüre «Kirche für morgen»
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