Sozialdiakon:innen - Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigen
Zur Einführung siehe die gesamte Broschüre: » Broschüre «Kirche für morgen»
Gemeinschaft fördern, Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigen, Sozialarbeit leisten und einstehen für eine gerechte und solidarische Gesellschaft, eng verquickt mit dem Verkündigungsauftrag: Dies sind Grundlagen der Aufgaben der Sozialdiakon:innen.
Die Aufgaben umfassen die Bereiche der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kirchgemeindemitglieder in sozialen und seelsorgerlichen Belangen sowie die Umsetzung von Bildungs- und Gemeinschaftsanlässen wie Andachten oder Feiern.
Sozialdiakon:innen erhalten insgesamt mehr Freiraum, ihre durch eine hochqualifizierte und anerkannte Ausbildung erworbenen Qualifikationen in ein «Mischpult»-Team einzubringen.
Gottesdienste und Unterricht
Sozialdiakon:innen mit Doppelqualifikation sind auch dafür ausgebildet, Gottesdienste zu gestalten und kirchlichen Unterricht zu erteilen. Darüber hinaus leisten Sozialdiakon:innen berufsgruppeninterne und kirchgemeindeübergreifende Netzwerkarbeit, arbeiten mit Externen wie bspw. Beratungsstellen zusammen und fördern in ihren Tätigkeitsfeldern Freiwillige.
Doppelqualifikation für eine Zulassung
Eine Doppelqualifikation in sozialfachlichen und kirchlich-theologischen Kompetenzen ist für die
Zulassung als Sozialdiakon:innen unabdingbar. Beim TDS Aarau kann die ordentliche Zulassung
im Rahmen der integrierten Diplomausbildung als Vollzeitstudium absolviert werden. Alternativ wird die sozialfachliche Qualifizierung, erworben an einer Fachschule oder Fachhochschule mit einer zusätzlich erworbenen kirchlich-theologischen Zusatzausbildung kombiniert, anerkannt.
Ausserordentliche Zulassung und sozialdiakonischer Dienst
Um auch interessierten Anwärter:innen, die die formalen Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllen, einen Zugang zu ermöglichen, kann eine ausserordentliche Zulassung erlangt werden. Dies geschieht auf Gesuch bei der Kantonalkirche und nach einer Äquivalenzprüfung. Ohne vollständige Ausbildung kommt ein Einsatz in Teilbereichen in Frage.
Die fünf Berufsgruppen und das «Mischpult»: eine Einführung, siehe: » Broschüre «Kirche für morgen»
Melden Sie Ihre Gedanken, Fragen, Bemerkungen, Rückmeldungen gerne online über folgenden internen Link: » Diskussionsforum
Gemeinschaft fördern, Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigen, Sozialarbeit leisten und einstehen für eine gerechte und solidarische Gesellschaft, eng verquickt mit dem Verkündigungsauftrag: Dies sind Grundlagen der Aufgaben der Sozialdiakon:innen.
Die Aufgaben umfassen die Bereiche der Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kirchgemeindemitglieder in sozialen und seelsorgerlichen Belangen sowie die Umsetzung von Bildungs- und Gemeinschaftsanlässen wie Andachten oder Feiern.
Sozialdiakon:innen erhalten insgesamt mehr Freiraum, ihre durch eine hochqualifizierte und anerkannte Ausbildung erworbenen Qualifikationen in ein «Mischpult»-Team einzubringen.
Gottesdienste und Unterricht
Sozialdiakon:innen mit Doppelqualifikation sind auch dafür ausgebildet, Gottesdienste zu gestalten und kirchlichen Unterricht zu erteilen. Darüber hinaus leisten Sozialdiakon:innen berufsgruppeninterne und kirchgemeindeübergreifende Netzwerkarbeit, arbeiten mit Externen wie bspw. Beratungsstellen zusammen und fördern in ihren Tätigkeitsfeldern Freiwillige.
Doppelqualifikation für eine Zulassung
Eine Doppelqualifikation in sozialfachlichen und kirchlich-theologischen Kompetenzen ist für die
Zulassung als Sozialdiakon:innen unabdingbar. Beim TDS Aarau kann die ordentliche Zulassung
im Rahmen der integrierten Diplomausbildung als Vollzeitstudium absolviert werden. Alternativ wird die sozialfachliche Qualifizierung, erworben an einer Fachschule oder Fachhochschule mit einer zusätzlich erworbenen kirchlich-theologischen Zusatzausbildung kombiniert, anerkannt.
Ausserordentliche Zulassung und sozialdiakonischer Dienst
Um auch interessierten Anwärter:innen, die die formalen Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllen, einen Zugang zu ermöglichen, kann eine ausserordentliche Zulassung erlangt werden. Dies geschieht auf Gesuch bei der Kantonalkirche und nach einer Äquivalenzprüfung. Ohne vollständige Ausbildung kommt ein Einsatz in Teilbereichen in Frage.
Die fünf Berufsgruppen und das «Mischpult»: eine Einführung, siehe: » Broschüre «Kirche für morgen»
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